Verwaltungsgerichte stoppen GGL bei Web-Blockaden gegen Glücksspielanbieter
Geschrieben von Mia Peters · 8.9.2026

Verwaltungsgerichte stoppen GGL bei Web-Blockaden gegen Glücksspielanbieter

Am 6. August und 24. August 2026 erließen die Verwaltungsgerichte Halle Entscheidungen, die der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) die Durchsetzung von Web- und IP-Blockaden gegen Anbieter wie Google untersagten, während die Behörde gleichzeitig mit strukturellen Durchsetzungsdefiziten konfrontiert blieb, die sich aus dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 ergaben und EU-Recht verletzten.
Hintergründe der gerichtlichen Entscheidungen
Die Richter bezogen sich auf die Aktenzeichen 7 B 491/25 HAL, 7 B 492/25 HAL sowie 7 B 62/26 HAL und stellten fest, dass die GGL über keine ausreichende Grundlage verfügte, um Blockanordnungen gegen Plattformen durchzusetzen, weil die Behörde selbst keine konsistenten Spielerschutzmaßnahmen umsetzte. Die Gerichte erkannten einen strukturellen Mangel, der die GGL daran hinderte, illegale Angebote wirksam zu sanktionieren, und verknüpften diesen Mangel mit unzureichenden Prüfungen von Einzahlungslimits über Schufa-Abfragen sowie der Erhöhung der Einsatzgrenze auf 5 Euro zum 1. Juli 2026. Court decisions (Refs.: 7 B 491/25 HAL, 7 B 492/25 HAL, 7 B 62/26 HAL) zeigen, dass diese Inkonsistenzen gegen EU-Vorgaben verstoßen und die Handlungsfähigkeit der Aufsicht untergraben.
Die Rolle des GlüStV 2021 und EU-Rechtsverstöße
Der 2021 in Kraft getretene Glücksspielstaatsvertrag verpflichtet die Länder zu einheitlichem Spielerschutz, doch die Gerichte stellten fest, dass die GGL diese Standards nicht einhielt, weil die Schufa-Prüfungen lax gehandhabt wurden und die Anhebung der Einsatzgrenze zusätzliche Risiken schuf, die den EU-Anforderungen widersprachen. Die Entscheidungen verdeutlichten, dass ohne kohärente Umsetzung keine wirksamen Sanktionen gegen illegale Angebote möglich sind, während die Bundesländer gleichzeitig Reformen vorantrieben, um die Blockbefugnisse der GGL zu erweitern.
Beobachter notierten, dass die GGL ihre Blockversuche gegen Google und ähnliche Provider zurückziehen musste, weil die zugrunde liegenden Schutzmechanismen nicht ausreichten, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, und die Gerichte diesen Zusammenhang klar herausarbeiteten.
Laufende Entwicklungen bis September 2026
Im September 2026 setzten die Bundesländer ihre Reformbestrebungen fort, um die Blockkompetenzen der GGL zu stärken, während die Behörde die gerichtlichen Vorgaben umsetzte und gleichzeitig an der Verbesserung der Einzahlungskontrollen arbeitete. Die Entscheidungen aus Halle wirkten sich unmittelbar auf laufende Verfahren aus und zwangen die GGL, ihre Strategie gegenüber illegalen Angeboten anzupassen, ohne dass die strukturellen Defizite beseitigt waren.

Auswirkungen auf Anbieter und Aufsicht
Google und andere Plattformbetreiber erhielten Rechtssicherheit, weil die Blockanordnungen gestoppt wurden, während die GGL gezwungen war, ihre internen Prozesse zu überprüfen und die Inkonsistenzen bei den Schufa-Prüfungen sowie der Einsatzgrenze anzugehen. Die Gerichte betonten, dass nur eine einheitliche Anwendung des Spielerschutzes die Grundlage für wirksame Sanktionen bilden kann, und verwiesen auf die Notwendigkeit, die Reformen der Länder mit den EU-Vorgaben in Einklang zu bringen.
Die GGL passte ihre Leitlinien an, doch die Erhöhung der Einsatzgrenze auf 5 Euro zum 1. Juli 2026 blieb ein zentraler Punkt, der in den gerichtlichen Bewertungen als Beispiel für mangelnde Konsistenz diente und weitere Anpassungen erforderlich machte.
Reformen der Bundesländer und zukünftige Schritte
Die Länder trieben parallel Reformen voran, die darauf abzielten, die Blockbefugnisse der GGL zu erweitern und gleichzeitig die Spielerschutzstandards zu vereinheitlichen, um künftigen gerichtlichen Rückschlägen vorzubeugen. Diese Maßnahmen umfassten strengere Prüfverfahren bei Einzahlungslimits und eine Überarbeitung der Einsatzregeln, die mit den EU-Anforderungen kompatibel sein sollten.
Die Entscheidungen aus Halle dienten als Katalysator für diese Entwicklungen, weil sie die bestehenden Defizite deutlich machten und die Notwendigkeit einer kohärenten Umsetzung des GlüStV 2021 unterstrichen.
Schlussfolgerung
Die Urteile des VG Halle vom August 2026 verdeutlichten die Herausforderungen, vor denen die GGL bei der Durchsetzung von Blockmaßnahmen stand, und verknüpften diese mit den strukturellen Defiziten im Spielerschutz, die EU-Recht verletzten. Die Bundesländer reagierten mit Reforminitiativen, während die Behörde ihre Verfahren anpasste, um künftige Blockversuche auf eine solide rechtliche Basis zu stellen. Die Aktenzeichen 7 B 491/25 HAL, 7 B 492/25 HAL und 7 B 62/26 HAL blieben dabei zentrale Referenzen für alle weiteren Entwicklungen im deutschen Glücksspielmarkt.